Zulassungsdienst Leistungen

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen - Infos

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug 5 Tage z.b. überführen oder zur Probe fahren.

Nach Ablauf der 5 Tage darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr werwendet werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich; Sie können jedoch jederzeit ein weiteres Kurzzeitkennzeichen zulassen.


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